Nullsteuersatz
Photovoltaik steuerfrei » 0% Mehrwertsteuer auf PV Anlagen
Sonnige Zeiten ab dem Jahr 2023 – zumindest für die Leute, die planen, sich eine Photovoltaikanlage zuzulegen. Denn dank des Jahressteuergesetzes 2022 (BStBl. I 2023 S. 2294) fallen bei der Installation von privaten PV-Anlagen einige steuerliche Hürden weg. Dadurch möchte die Bundesregierung im Bereich der privaten Solarstromerzeugung steuerliche Anreize schaffen und so den Ausbau regenerativer Energien fördern. Aus diesem Grund sind seit dem 1. Januar 2023 private Solaranlagen und auch Stromspeicher von der Steuer befreit (Nullsteuersatz).
Das beginnt bereits bei der Anschaffung, bei der sich interessierte Käufer die Regelbesteuerung, also die Umsatzsteuer in Höhe von 19%, sparen können. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte, die unbedingt noch vor dem Kauf beachtet werden sollten.
Für welche Produkte gilt der Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung sowie für die Montage bzw. Installation aller erforderlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage. Demzufolge fallen neben dem Kaufpreis auch sämtliche Kosten für den Aufbau und die Inbetriebnahme unter den Nullsteuersatz. Dies gilt ebenso für die erforderlichen Batteriespeicher bzw. Akkuspeicher. Selbst wenn diese im Jahr 2023 angeschafft und in einer bereits bestehenden älteren PV-Anlage installiert werden.